Bürgerinitiative Planungsstopp Frechen
für eine umwelt-und sozialverträgliche Stadtplanung

Es bewegt sich was

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es hat sich etwas bewegt. Wie Sie weiter unten lesen können, werden sich Rat und Verwaltung mit der veränderten Sachlage hinsichtlich dem Bau von bezahlbarem Wohnraum befassen. Geplant ist, Potentiale für die Deckung des von der NRW Bank ermittelten Bedarfs zu erschließen. Dieser liegt im Kreis zwischen 2000 - 4000 Einheiten. Von Durchmischung und Verdichtung ist die Rede. Das Ganze in ein verträgliches Gesamtkonzept einfließen zu lassen, geht in die Richtung, in die wir auch wollen!

In diese Richtung werden wir weiter drängen und die Entwicklung kritisch würdigen. Wir laden Sie ein, mit uns zu kommen.
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Vorlage-Nr. 104/16/2016 Beratungsunterlage und Beschlussvorschlag
Die Bürgermeisterin

Beschlussfassung Rat am: 08.03.2016

Betreff: Gesamtkonzept sozialer und bezahlbarer Wohnungsbau sowie Sachstand Entwicklung Grube Carl
- Antrag der Perspektive für Frechen vom 29.02.2016
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Thematik ‚Gesamtkonzept Wohnungsbau‘ und Entwicklung ‚Grube Carl‘ in den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauleitplanung.
Begründung und Erläuterung:
Mit dem als Anlage beigefügten Antrag weist die Fraktion Perspektive für Frechen auf die Erforderlichkeit eines Gesamtkonzepts für sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau hin. Der Antrag ist inhaltlich vergleichbar mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 19.01.2016 zu bezahlbarem Wohnungsbau in Frechen. In der Sitzung des HPFA vom 16.02.2016 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass dieser Antrag im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauleitplanung (PLA) behandelt werden soll.
Die Stadtplanung bereitet zur Zeit die sich zur Beantwortung beider Anträge ergebenden Grundlagen vor, so dass eine Behandlung in der nächsten Sitzung des PLA am 19.04.2016 erfolgen kann. Ziel ist es, sämtliche im gesamten Stadtgebiet verfügbaren Flächen und Grundstücke auf ihre Eignung für eine nachhaltige Wohnraumversorgung zu untersuchen und unter den Aspekten möglicher Restriktionen zu klassifizieren (kurz-, mittel und langfristige Verfügbarkeit).
Hinsichtlich der verschiedenen Themenfelder im Zusammenhang mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau wird von Seiten der Verwaltung zunächst auf die regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss für Soziales, Familie, Senioren und Wohnen hingewiesen. Die letzte fand mit der Darstellung aktueller Bestandszahlen am 19.02.2015 statt. Für den nächsten Fachausschuss am 07.04.2016 wird von Seiten des FD 5 eine aktuelle Vorlage erstellt. Weitere Fragen aus diesem Themenkomplex wurden von Seiten der Verwaltung des Weiteren im Zuge der Anfrage der Linksfraktion vom 04.10.2015 beantwortet.
Der Sachstand aktuell ist unverändert. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau wurden in den letzten 5 Jahren insgesamt 21 Wohnungen geschaffen. Der Status Quo ist damit seit 2012 konstant bei insgesamt 1839 Wohnungen. Dementgegen fallen in den nächsten 5 Jahren 159 Wohnungen aus der Bindung und somit aus unserem Bestand.
Der Bedarf an zusätzlichem, öffentlich gefördertem Wohnraum, ist alleine aufgrund der durch die Flüchtlingskriese massiv veränderten Rahmenbedingungen immanent, allerdings zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung schwer zu quantifizieren. Von Seiten der Verwaltung wird demnach vorgeschlagen, den Antrag zur Erstellung eines aktualisierten Konzeptes/Gesamtkonzeptes im Kontext von sozialem Wohnungsbau im Zuge der Überarbeitung des Flächennutzungsplans aufzugreifen, und in diesem Zusammenhang den Wohnungsmarkt unter Berücksichtigung der mittlerweile deutlich veränderten Rahmenbedingungen neu zu analysieren.
Da der Wohnungsmarkt auch ohne die Thematik der Unterbringung von Flüchtlingen in der Region Köln/Bonn bereits sehr angespannt ist, hat die NRW.Bank mit dem MBWSV Ende 2015 für den Rhein-Erft-Kreis einen zusätzlichen Wohnungsbedarf von 2.000 – 4.000 Wohneinheiten prognostiziert. Dies bedeutet für die Verwaltung, dass auch im aktuellen Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eine Überprüfung der vorhandenen Wohnbaureserveflächen erfolgen muss mit der Konsequenz, ggfs. zusätzliche Wohnbauflächen an geeigneten Stellen auszuweisen.
Die Bürgermeisterin hat zuletzt in der Sitzung des Rates vom 15.12.2015 im Rahmen des Berichts aus den Aufsichtsratssitzungen der Stadtentwicklungsgesellschaft Frechen mbH (SEG) u.a. zum Stand der Entwicklung ‚Grube Carl‘ informiert. Aktuell hat sich der Aufsichtsrat der SEG in seiner Sondersitzung vom 24.02.2016 mit den Handlungsalternativen und deren finanzielle Auswirkungen mit folgendem einstimmigen Ergebnis befasst:
Das aktuelle städtebauliche Konzept ‚Grube Carl‘ genügt nicht mehr den aktuellen Herausforderungen und ist auch nicht hinreichend auf die wirtschaftlichen Aspekte abgestimmt. Der Aufsichtsrat sieht die Erforderlichkeit, das städtebauliche Konzept hinsichtlich einer verträglichen Verdichtung und nachhaltigen Durchmischung zur Deckung einer bedarfsgerechten und auch bezahlbaren Wohnungsnachfrage (auch zur Integration von Flüchtlingen) zu analysieren und planerisch zu überarbeiten. Parallel hierzu ist eine Zeitschiene auszuarbeiten sowie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, bei der die Auswirkungen der Infrastrukturfolgekosten darzustellen sind. Unter dem Aspekt der Verdichtung ist das Verkehrsgutachten zu überprüfen und zu aktualisieren.
Die Geschäftsführung der SEG wurde deshalb beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung die weitere  Entwicklung ‚Grube Carl‘ im PLA am 19.04.2016 zur Tagesordnung zu stellen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Thematik ‚Wohnungsbau‘ und ‚Entwicklung Grube Carl‘ im zuständigen Fachausschuss weiter zu behandeln.
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